Der Sozialdienst arbeitet als Dienstleister für jeden Patienten.
Vorrangige Aufgabe ist es, gemeinsam mit den Patienten zu erarbeiten,
welche Hilfen notwendig und möglich sind, um ihr Leben auch mit der
Erkrankung selbst bestimmend gestalten zu können.
In der Beratung der
Patienten steht der Grundsatz der Sozialarbeit „Hilfe zur Selbsthilfe“
im Vordergrund. Vorhandene Ressourcen sollen aktiviert und
unterstützende Hilfen so organisiert werden, dass der Betroffene in der
Verantwortung für seine Lebensgestaltung bleibt.
Die Patienten haben die
Möglichkeit, selbst einen Termin zu vereinbaren
oder können die offenen Sprechzeiten des Sozialdienstes nutzen. Erkennen
die behandelnden Ärzte die Notwendigkeit eines
Einzelberatungsgespräches, so werden auch sie durch den Arzt verordnet.
In seiner Tätigkeit unterliegt der Sozialdienst der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.