Vor Ihrer Reha

Sie haben ein Recht auf Reha!
Sind Sie in der Sozialversicherung versichert? Dann haben Sie laut §4 SGB I ein Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
Die zuständigen Kostenträger sind dabei in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Auch eine Private Krankenversicherung (PKV) kann die Kosten, je nach Leistungsumfang, übernehmen.
Und Sie haben das Recht Ihre Rehaklinik auszuwählen!
Wussten Sie, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Rehaklinik haben? Einzige Bedingung ist dabei, die Klinik Ihrer Wahl muss zertifiziert sein und es dürfen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Wenn Sie also gerne in die Rehaklinik „Garder See“ in Lohmen möchten, sollten Sie dies in Ihrem Reha-Antrag vermerken.
Ihr Weg zu uns
Legen Sie im Vorfeld fest, welche gesundheitlichen Ziele Sie verfolgen und klären Sie, welche Art von Rehabilitation Sie beantragen möchten.
Antrag ausfüllen
Die notwendigen Antragsformulare und Informationsmaterial erhalten Sie auf unserer Webseite oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV sowie bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen. Ihre Hausärztin/ Ihr Hausarzt kann Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich sein.
Begründung durch die Ärztin/ durch den Arzt
Lassen Sie einen Befundbericht erstellen, in dem begründet wird, dass Sie eine Reha-Maßnahme benötigen -> somit wird das Verfahren beschleunigt.
Wunschklinik wählen
Machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und geben Sie die Rehaklinik "Garder See" GmbH in Lohmen als Wunschklinik direkt in Ihrem Reha-Antrag an.
Antrag einreichen
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein. Dies kann auch durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt erfolgen.
Über die Deutsche Rentenversicherung können Sie Ihren Reha-Antrag auch ganz bequem online stellen!
Sobald Ihr Antrag vom Kostenträger bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bescheid mit allen notwendigen Informationen über Rehabilitationseinrichtung, Dauer der Reha, entstehende Kosten bei An- und Abreise sowie zu Zuzahlung und Übergangsgeld während Ihres Aufenthaltes.
Von unserem Team der Patientendisposition bekommen Sie dann ein Einladungsschreiben mit allen wichtigen Informationen und Checklisten, die für Ihre Reha in unserer Klinik wichtig sind.
Wird Ihr Reha-Antrag abgelehnt, legen Sie bitte schriftlich Widerspruch ein!




Unsere Aufnahmemöglichkeiten
Die Rehaklinik „Garder See“ verfügt über Versorgungs- und Belegungsverträge mit der Deutschen Rentenversicherung und den Gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben folgende Möglichkeiten für eine Aufnahme in unserer Klinik:
Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)
Sie schließt sich unmittelbar, spätestens aber 14 Tage nach einem Krankenhausaufenthalt an. Die Beantragung und Veranlassung erfolgt mit/durch die behandelnde Klinikärztin bzw. den behandelnden Klinikarzt und/oder einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters des Krankenhauses. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit der Patientin oder des Patienten.
Ambulante Rehabilitation
Die Rehabilitationsmaßnahme erfolgt in wohnortnaher Umgebung. Die Patientin oder der Patient ist nur tagsüber in der Klinik. Am Nachmittag oder Abend sind sie in der Regel wieder im häuslichen Umfeld.
Heilverfahren (HV)
Das HV ist auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt möglich und verfolgt das Ziel Ihre Gesundheit zu erhalten, Ihre Genesung zu fördern sowie Ihre körperlichen und psychischen Fähigkeiten wieder zu erlangen. Ein HV muss beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Privatkrankenkasse, Beihilfestelle) durch die Patientin oder den Patienten beantragt werden.
Reha-Nachsorgeprogramme
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung bieten wir Ihnen im Anschluss an Ihre erfolgreiche Rehabilitation die Nachsorgeprogramme IRENA und T-RENA an. Diese Programme finden wohnortnah und berufsbegleitend statt und unterstützen Sie bei der Bewältigung des Alltags und bei der Rückkehr in Ihren Beruf.
Teilstationäre Rehabilitation
Während der Rehabilitationsmaßnahme ist die Übernachtung im häuslichen Umfeld möglich. Dabei umfasst sie trotzdem das gesamte medizinische und therapeutische Angebot der vollstationären medizinischen Rehabilitation.
Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
Das MBOR-Verfahren ist eine Erweiterung der klassischen medizinischen Rehabilitation und stellt in besonderem Maße die berufliche Situation, also die individuellen Anforderungen und Probleme im beruflichen Bereich, in den Fokus. Das Ziel ist eine dauerhafte Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Checkliste – Das dürfen Sie nicht vergessen
Damit Ihnen die Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik etwas leichter von der Hand gehen, haben wir hier für Sie eine allgemeine Checkliste mit Dingen zusammengestellt, die Sie auf keinen Fall vergessen sollten. Eine persönliche Checkliste erhalten Sie zusammen mit unserem Einladungsschreiben oder Sie drucken sich vorab diese Checkliste aus, damit Sie sie in Ruhe Punkt für Punkt abhaken können.
Häufige Fragen
Kann ich einen Nachsendeauftrag für meine Post/Zeitungen stellen?
Kann ich mein Haustier mitbringen?
Kann ich mein eigenes Fahrrad mitbringen? Gibt es Unterstellmöglichkeiten?
Kann ich meinen Wasserkocher oder andere elektrische Geräte mitbringen?
Muss ich mein Sauerstoffgerät mitbringen?
Muss ich meinen eigenen Rollator oder Rollstuhl mitbringen?
Gibt es Stoma-Experten in der Rehaklinik?
Müssen Bettwäsche und Handtücher mitgebracht werden?
Benötige ich Sportbekleidung/-schuhe?
Sollte ich Getränke (Wasser) mitbringen?
Sind Parkplätze direkt an der Klinik vorhanden?
Muss ich für meinen Transport zur/von der Klinik bezahlen?
Verfügen die Zimmer über ein Telefon und Internetanschluss?
Gibt es Aufzüge in den Gebäuden?
Wie sind die Zimmer ausgestattet?
Welche Therapien bekomme ich während meiner Reha?
Bekomme ich auch die Therapie, die ich bereits Zuhause bekomme?
Kann ich therapeutische Leistungen gemäß Heilmittelverordnung dazu kaufen?
Kann ich meine Wäsche in der Rehaklinik waschen?
Wofür benötige ich Geld in Ihrer Rehaklinik?
Kann ich am Wochenende nach Hause fahren?
In welcher Zeit finden Therapien/Anwendungen statt?
Dürfen mich Freunde/Verwandte besuchen? Wenn ja, gibt es Besuchszeiten?
Darf ich das Klinikgelände verlassen?
Gibt es Einkaufsmöglichkeiten?
Welche Kostformen werden bei der täglichen Verpflegung angeboten?
Kann ich mein Kind mitnehmen?
Bis wann kann ich an- bzw. abreisen?
Gibt es eine Bibliothek?
Ansprechpersonen
Sie haben noch Fragen zu Ihrer Anreise oder Ihrem Aufenthalt in der Rehaklinik „Garder See“?
Das Team in der Patientendisposition hilft Ihnen gern weiter.