Vor Ihrer Reha

Sie haben ein Recht auf Reha!

Sind Sie in der Sozialversicherung versichert? Dann haben Sie laut §4 SGB I ein Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

Die zuständigen Kostenträger sind dabei in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Auch eine Private Krankenversicherung (PKV) kann die Kosten, je nach Leistungsumfang, übernehmen.

Und Sie haben das Recht Ihre Rehaklinik auszuwählen!

Wussten Sie, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Rehaklinik haben? Einzige Bedingung ist dabei, die Klinik Ihrer Wahl muss zertifiziert sein und es dürfen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Wenn Sie also gerne in die Rehaklinik „Garder See“ in Lohmen möchten, sollten Sie dies in Ihrem Reha-Antrag vermerken.

Ihr Weg zu uns

Legen Sie im Vorfeld fest, welche gesundheitlichen Ziele Sie verfolgen und klären Sie, welche Art von Rehabilitation Sie beantragen möchten.

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Antrag ausfüllen

Die notwendigen Antragsformulare und Informationsmaterial erhalten Sie auf unserer Webseite oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV sowie bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen. Ihre Hausärztin/ Ihr Hausarzt kann Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich sein.

2

Begründung durch die Ärztin/ durch den Arzt

Lassen Sie einen Befundbericht erstellen, in dem begründet wird, dass Sie eine Reha-Maßnahme benötigen -> somit wird das Verfahren beschleunigt.

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Wunschklinik wählen

Machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und geben Sie die Rehaklinik "Garder See" GmbH in Lohmen als Wunschklinik direkt in Ihrem Reha-Antrag an.

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Antrag einreichen

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein. Dies kann auch durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt erfolgen.

Über die Deutsche Rentenversicherung können Sie Ihren Reha-Antrag auch ganz bequem online stellen!

Sobald Ihr Antrag vom Kostenträger bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bescheid mit allen notwendigen Informationen über Rehabilitationseinrichtung, Dauer der Reha, entstehende Kosten bei An- und Abreise sowie zu Zuzahlung und Übergangsgeld während Ihres Aufenthaltes.

Von unserem Team der Patientendisposition bekommen Sie dann ein Einladungsschreiben mit allen wichtigen Informationen und Checklisten, die für Ihre Reha in unserer Klinik wichtig sind.

Wird Ihr Reha-Antrag abgelehnt, legen Sie bitte schriftlich Widerspruch ein!

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Unsere Aufnahmemöglichkeiten

Die Rehaklinik „Garder See“ verfügt über Versorgungs- und Belegungsverträge mit der Deutschen Rentenversicherung und den Gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben folgende Möglichkeiten für eine Aufnahme in unserer Klinik:

Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)

Sie schließt sich unmittelbar, spätestens aber 14 Tage nach einem Krankenhausaufenthalt an. Die Beantragung und Veranlassung erfolgt mit/durch die behandelnde Klinikärztin bzw. den behandelnden Klinikarzt und/oder einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters des Krankenhauses. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit der Patientin oder des Patienten.

Ambulante Rehabilitation

Die Rehabilitationsmaßnahme erfolgt in wohnortnaher Umgebung. Die Patientin oder der Patient ist nur tagsüber in der Klinik. Am Nachmittag oder Abend sind sie in der Regel wieder im häuslichen Umfeld.

Heilverfahren (HV)

Das HV ist auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt möglich und verfolgt das Ziel Ihre Gesundheit zu erhalten, Ihre Genesung zu fördern sowie Ihre körperlichen und psychischen Fähigkeiten wieder zu erlangen. Ein HV muss beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Privatkrankenkasse, Beihilfestelle) durch die Patientin oder den Patienten beantragt werden.

Reha-Nachsorgeprogramme

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung bieten wir Ihnen im Anschluss an Ihre erfolgreiche Rehabilitation die Nachsorgeprogramme IRENA und T-RENA an. Diese Programme finden wohnortnah und berufsbegleitend statt und unterstützen Sie bei der Bewältigung des Alltags und bei der Rückkehr in Ihren Beruf.

Teilstationäre Rehabilitation

Während der Rehabilitationsmaßnahme ist die Übernachtung im häuslichen Umfeld möglich. Dabei umfasst sie trotzdem das gesamte medizinische und therapeutische Angebot der vollstationären medizinischen Rehabilitation.

Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

Das MBOR-Verfahren ist eine Erweiterung der klassischen medizinischen Rehabilitation und stellt in besonderem Maße die berufliche Situation, also die individuellen Anforderungen und Probleme im beruflichen Bereich, in den Fokus. Das Ziel ist eine dauerhafte Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben.

Checkliste – Das dürfen Sie nicht vergessen

Damit Ihnen die Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik etwas leichter von der Hand gehen, haben wir hier für Sie  eine allgemeine Checkliste mit Dingen zusammengestellt, die Sie auf keinen Fall vergessen sollten. Eine persönliche Checkliste erhalten Sie zusammen mit unserem Einladungsschreiben oder Sie drucken sich vorab diese Checkliste aus, damit Sie sie in Ruhe Punkt für Punkt abhaken können.

Checkliste 2025

Häufige Fragen

Kann ich einen Nachsendeauftrag für meine Post/Zeitungen stellen?

Sie können gerne einen Nachsendeauftrag stellen. Ihre private Post wird dann in Ihr persönliches (abgeschlossenes) Zimmerfach in der Rehabilitationsklinik „Garder See“ GmbH zugestellt.

Kann ich mein Haustier mitbringen?

Wir bitten Sie um Verständnis, dass Tiere in der Rehaklinik aus verschiedenen Gründen nicht gestattet sind.

Kann ich mein eigenes Fahrrad mitbringen? Gibt es Unterstellmöglichkeiten?

Ja, wenn Sie mit dem PKW anreisen, können Sie gerne Ihr Fahrrad mitbringen. Es gibt einen Stellplatz, an dem Sie Ihr Fahrrad mit einem privaten Schloss sichern können. Alternativ besteht die Möglichkeit, vor Ort ein Fahrrad gegen Gebühr zu auszuleihen. Fragen Sie einfach an der Rezeption nach. Bringen Sie bei Bedarf Ihren eigenen Fahrradhelm mit.

Kann ich meinen Wasserkocher oder andere elektrische Geräte mitbringen?

Das Benutzen von Kaffeemaschinen, Tauchsiedern, Wasserkochern oder ähnlichen Geräten ist in den Zimmern verboten! Sie haben aber die Möglichkeit, sich mit Ihrer eigenen Thermoskanne heißes Wasser im Servicebereich zu holen. Verschiedene Teesorten stehen zur Verfügung.

Muss ich mein Sauerstoffgerät mitbringen?

Ja, bitte bringen Sie Ihr Sauerstoffgerät mit. Sollten Fragen oder Schwierigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte vor Aufenthaltsantritt an uns.

Muss ich meinen eigenen Rollator oder Rollstuhl mitbringen?

Ja, bitte bringen Sie Ihren eigenen Rollator oder Rollstuhl mit.

Gibt es Stoma-Experten in der Rehaklinik?

Ja, in unserer Rehaklinik steht Ihnen eine zertifizierte Stoma-Schwester zur Verfügung.

Müssen Bettwäsche und Handtücher mitgebracht werden?

Bettwäsche und Handtücher werden gestellt. Handtücher werden zweimal wöchentlich gewechselt. Bitte bringen Sie jedoch Ihren eigenen Bademantel und bei Bedarf ein Badetuch für die Sauna mit. 

Benötige ich Sportbekleidung/-schuhe?

Für die Sporttherapie benötigen Sie bequeme Sport- und Outdoor-Bekleidung. Besonders wichtig sind Hallenturnschuhe mit heller abriebfester Sohle sowie Outdoor-Sportschuhe (festes Schuhwerk). 

Sollte ich Getränke (Wasser) mitbringen?

In der Rehaklinik stehen Ihnen kostenfrei Wasserspender zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Getränkeflaschen mit großer Öffnung verwendet werden dürfen. An der Rezeption können bei Bedarf entsprechende Flaschen käuflich erworben werden. Zusätzlich gibt es Automaten für Heißgetränke (gegen Gebühr) oder kostenlos heißes Wasser und Teebeutel für die eigene Thermoskanne.  

Sind Parkplätze direkt an der Klinik vorhanden?

Ja, vor der Rehaklinik stehen Ihnen beleuchtete, kostenlose, unbewachte Parkplätze zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die Rehabilitationsklinik „Garder See“ GmbH keine Haftung für Ihr Fahrzeug übernimmt.

Muss ich für meinen Transport zur/von der Klinik bezahlen?

Das ist abhängig von Ihrem Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenversicherung). Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit unserem Team der Patientendisposition. 

Verfügen die Zimmer über ein Telefon und Internetanschluss?

Ja, in jedem Zimmer gibt es ein Telefon. Internes Telefonieren ist kostenlos. Für externe Gespräche muss das Zimmertelefon gebührenpflichtig freigeschaltet werden. W-LAN ist ebenfalls gegen Gebühr verfügbar. Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen, steht es Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Ob dies der Fall ist, wird direkt bei Ihrer Anreise hier vor Ort geklärt. 

Gibt es Aufzüge in den Gebäuden?

Ja, Aufzüge sind in allen Gebäudeabschnitten vorhanden.

Wie sind die Zimmer ausgestattet?

In der Rehaklinik stehen Ihnen Einzelzimmer zur Verfügung. Die Zimmer verfügen über eine Nasszelle (Dusche, WC und Waschtisch) und einem TV-Gerät mit integriertem Radio (kostenpflichtig) ausgestattet. Haartrockner und Schuhanzieher sind nicht vorhanden.

Welche Therapien bekomme ich während meiner Reha?

Ihre Reha-Maßnahme umfasst medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation. Der individuelle Therapieplan wird nach der Anreise mit Ihnen besprochen. 

Bekomme ich auch die Therapie, die ich bereits Zuhause bekomme?

Die Reha-Maßnahmen sind aktiv ausgerichtet und können bisherige Therapieansätze ergänzen oder durch neue Impulse ersetzen. Einige Therapieformen, wie z. B. die Tiergestützte Therapie oder das Bogenschießen, werden nur in bestimmten Indikationsfeldern angeboten.

Kann ich therapeutische Leistungen gemäß Heilmittelverordnung dazu kaufen?

Nein, jedoch können Begleitpersonen therapeutische Leistungen nach dem Heilmittelkatalog kostenpflichtig in Anspruch nehmen.

Kann ich meine Wäsche in der Rehaklinik waschen?

Münzwaschmaschinen bzw. -trockner, Wäscheständer sowie Bügelbretter stehen im Untergeschoss der Klinik für Sie zur Verfügung. Ein Bügeleisen können Sie gegen eine Ausleihgebühr an der Rezeption erhalten. Waschmittel können Sie im Kiosk erwerben.

Wofür benötige ich Geld in Ihrer Rehaklinik?

Kosten entstehen für Freizeitgestaltung (wie z. B. im Kiosk und Café, für Busfahrten oder für Materialien im Kreativbereich) sowie für die Nutzung von Telefon, Internet und den Waschraum. Sie können an unserer Kasse gegen Gebühr Bargeld mit EC- oder Kreditkarte abheben.

Kann ich am Wochenende nach Hause fahren?

Eine „Beurlaubung“ während einer stationären Reha ist von Ihrem Kostenträger nicht vorgesehen.

In welcher Zeit finden Therapien/Anwendungen statt?

Therapien finden wochentags zwischen 07:30 Uhr und 16:30 Uhr sowie samstags zwischen 07:30 Uhr und 12:00 Uhr statt.

Dürfen mich Freunde/Verwandte besuchen? Wenn ja, gibt es Besuchszeiten?

Bereich Orthopädie und Pulmologie:

Besuche sind zu therapiefreien Zeiten möglich. Übernachtungsgäste sind ebenfalls willkommen, die Buchung erfolgt vor Ort (Preise finden Sie auf unserer Webseite).

Psychosomatik:

Besuche sind zu therapiefreien Zeiten möglich. Allerdings kann es in Einzelfällen aus psychotherapeutischen Gründen notwendig sein, Ausnahmen zu machen. Bitte stimmen Sie daher geplante Besuche im Voraus mit Ihrer Bezugstherapeutin/ Ihrem Bezugstherapeuten ab.

Darf ich das Klinikgelände verlassen?

Außerhalb der Therapiezeiten können Sie das Klinikgelände jederzeit verlassen. Bitte seien Sie zu den Mahlzeiten anwesend und beachten Sie die Nachtruhe ab 22:30 Uhr. 

Gibt es Einkaufsmöglichkeiten?

Es gibt einen kleinen Kiosk im Haus sowie ein Café. Weitere Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im Umkreis von 15 – 20 km. Wenn Sie nicht mit eigenem PKW angereist sind, können Sie den Rufbus nutzen. Eine Haltestelle befindet sich direkt auf dem Klinikgelände.

Ein Mal pro Woche bieten wir auch kostenpflichtige Einkaufsfahrten nach Güstrow an.

Welche Kostformen werden bei der täglichen Verpflegung angeboten?

Es werden verschiedene Kostformen angeboten, darunter Vollkost, ovo-lacto-vegetabile Kost, leichte Vollkost, Reduktionskost und cholesterinarme Kost. Salate können am Buffet zusammengestellt werden. Getränke, wie Wasser, Erfrischungsgetränke, Milch und Buttermilch stehen ebenfalls zur Verfügung.

Kann ich mein Kind mitnehmen?

Die Kosten für Begleitkinder können bei medizinischer Notwendigkeit nach vorheriger Beantragung vom Kostenträger übernommen werden. Begleitpersonen können auch als Selbstzahler mitreisen.

Bis wann kann ich an- bzw. abreisen?

Wir bitten Sie, am Anreisetag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr anzureisen. Bei späterer Anreise beachten Sie bitte, dass die ärztliche Aufnahme dann erst am nächsten Tag erfolgt.

Am Abreisetag ist das Zimmer bis spätestens 09:00 Uhr zu räumen.

Gibt es eine Bibliothek?

Ja. In unserer Bibliothek haben wir eine Auswahl an Büchern, die Sie gerne während Ihres Aufenthaltes lesen und bei Bedarf auch mit nach Hause nehmen können. Sollten Sie Ihre eigenen mitgebrachten Bücher nach Ihrem Aufenthalt nicht mehr benötigen, können Sie diese gerne an der Rezeption abgeben.

Ansprechpersonen

Sie haben noch Fragen zu Ihrer Anreise oder Ihrem Aufenthalt in der Rehaklinik „Garder See“?
Das Team in der Patientendisposition hilft Ihnen gern weiter.