Unsere Rehaformen und Kostenträger
Unsere Rehaformen auf einen Blick
Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR)
Sie schließt sich unmittelbar, spätestens aber 14 Tage nach einem Krankenhausaufenthalt an. Die Beantragung und Veranlassung erfolgt mit/durch die behandelnde Klinikärztin bzw. Klinikarzt und/oder eine Sozialarbeiterin bzw. einen Sozialarbeiter des Krankenhauses. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit der Patientin oder des Patienten.
Heilverfahren (HV)
Das Heilverfahren ist auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt möglich und verfolgt das Ziel Ihre Gesundheit zu erhalten, Ihre Genesung zu fördern sowie Ihre körperlichen und psychischen Fähigkeiten wieder zu erlangen. Ein Heilverfahren muss beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Privatkrankenkasse, Beihilfestelle) durch die Patientin oder den Patienten beantragt werden.
Teilstationäre Rehabilitation
Während der Rehabilitationsmaßnahme ist die Übernachtung im häuslichen Umfeld möglich. Dabei umfasst sie trotzdem das gesamte medizinische und therapeutische Angebot der vollstationären medizinischen Rehabilitation.
Ambulante Rehabilitation
Die Rehabilitationsmaßnahme erfolgt in wohnortnaher Umgebung. Die Patientin oder der Patient ist nur tagsüber für ein paar Stunden in der Klinik. Am Nachmittag oder Abend sind sie in der Regel wieder im häuslichen Umfeld.
Reha-Nachsorgeprogramme
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung bieten wir Ihnen im Anschluss an Ihre erfolgreiche Rehabilitation die Nachsorgeprogramme IRENA, T-RENA und Psy-RENA an. Diese Programme finden wohnortnah und berufsbegleitend statt und unterstützen Sie bei der Bewältigung des Alltags und bei der Rückkehr in Ihren Beruf.
Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
Das MBOR-Verfahren ist eine Erweiterung der klassischen medizinischen Rehabilitation und stellt in besonderem Maße die berufliche Situation, also die individuellen Anforderungen und Probleme im beruflichen Bereich, in den Fokus. Das Ziel ist eine dauerhafte Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben
Mit diesen Kostenträgern arbeiten wir zusammen
Unsere Rehaklinik verfügt über Basisverträge mit der Deutschen Rentenversicherung. Federführend ist die DRV Nord. Alle anderen Rentenversicherungen schließen sich diesem Vertrag an. So ist es uns möglich, Patientinnen und Patienten aller Rentenversicherer in unserer Klinik zu behandeln. Weiterhin besteht nach § 111 Absatz 2 SGB V ein Vertrag mit den Gesetzlichen Krankenkassen, die sich der vdek (Verband der Ersatzkassen e.V.) anschließen.
Die Aufnahme von privat krankenversicherten Patientinnen und Patienten ist selbstverständlich auch möglich. Vorab sollte jedoch geklärt werden, ob die private Krankenversicherung die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme übernimmt.
Die Rehaklinik „Garder See“ ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen beihilfefähig. Auch in diesem Fall sollte eine Kostenübernahme vor Beginn der Rehamaßnahme mit der Beihilfestelle geklärt sein.
Haben Sie noch weitere Fragen, dann nehmen Sie gern mit unserer Patientendisposition auf!